Klasse, LG Hanau

Nachdem gestern das OLG Frankfurt gelobt wurde, darf heute das LG Hanau nicht zu kurz kommen. Für die Entscheidung, daß die Untreue und der Betrug der Hanauer Oberbürgemeisterin Härtel nicht strafbar seien – wegen geringer Schuld. Während Schwarzarbeit gerade zurecht kriminalisiert wird und Sozialhilfeempfänger, wenn sie denn noch genügend Bekleidungsgeld bekämen, sich extra warm anziehen müssen, haben OberbürgermeisterInnen wohl Narrenfreiheit. Zitat aus der FR:
Die Chefin habe die Order ausgegeben, dass sie ständig im Dienst sei. Deshalb seien auch alle Kosten, auch für private Feiern oder Fahrten, von der Stadt zu begleichen.
Da bestiehlt eine Repräsentantin des politischen Systems unter Ausnutzung ihrer (nicht von Gott gegebenen) Position die SteuerzahlerInnen auf wirklich dreisteste Weise, und dann hat sie nur geringe Schuld.
Langsam aber sicher verstehe ich diese Republik nicht mehr. (Und frage mich so ganz nebenbei, was sonst so abläuft – Hallo, Kanther!). Und begreife nun doch, was Politikverdrossenheit ist.
Ach ja: Durch dieses Urteil behält Härtel natürlich ihren Pensionsanspruch.

Eine Antwort auf „Klasse, LG Hanau“

  1. Langsam mach ich mir ja Sorgen, weil Du seit dem 13. Januar total in total schlechter Stimmung zu sein scheinst! Man muß doch das Gute sehen. Frau Härtel kann durch das Beibehalten ihres Pensionsanspruches und auch ihr bisher schon erfolgtes erfolgreiches Anzapfen der Steuerzahler sicherlich sehr gut ihre Kinder und Enkel vor dem Abrutschen in materielle Not bewahren und ihnen vielleicht zum Beispiel ein Studium an einer „guten“ (Elite)-Universität ermöglichen. Nur mal als Beispiel. Das Geld wird sicher gut angelegt werden!

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